Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website convention-luebeck.de.

1. Einleitung und Verpflichtung

Die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH ist bestrebt, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder technischen Gegebenheiten.

2. Rechtliche Grundlage

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf den folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • Auf nationaler Ebene (Deutschland):
    • Dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), insbesondere § 12a BGG (Barrierefreie Informationstechnik).
    • Der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die BITV 2.0 konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote und verweist auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA.
  • Auf europäischer Ebene:
    • Der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web-Accessibility-Richtlinie). Die BITV 2.0 setzt diese Richtlinie in deutsches Recht um.

3. Stand der Barrierefreiheit

Diese Website entspricht größtenteils den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der WCAG 2.1 auf dem Niveau AA. Einige Inhalte und Funktionen sind jedoch derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Diese sind nebst Begründung unter Punkt 4 aufgeführt.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Bereiche oder Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Nicht konform mit BITV 2.0/ WCAG 2.1 AA:

    • BITV-Nr. 9.1.1.1a: Der Alternativtext zu grafischen Bedienelementen wird nicht als „Mouse-Over“ angezeigt, sondern im unteren Bereich des Browserfenster.
    • BITV-Nr. 9.1.1.1b: Es existieren Bilder, die sich auf Klick vergrößern lassen, hier sind keine Alternativtexte hinterlegt. Es existieren Abbildungen, denen kein Alternativtext zugewiesen wurde
    • BITV-Nr. 9.1.1.1c: Es existieren Bilder und Icons ohne Funktion, die kein leeres alt-Attribut aufweisen und somit durch einen Screenreader nicht richtig interpretiert werden können.
    • BITV-Nr. 9.1.3.1a: Es existieren Überschriften, die weder mit HTML-Strukturelementen noch mit ARIA-Rollen und -Attributen ausgezeichnet sind. Darüber hinaus gibt es invalide Überschriftenstrukturen.
    • BITV-Nr. 9.1.3.1h: Form-Elemente weisen teilweise keine Beschriftung / Labels auf.
    • BITV-Nr. 9.1.3.5: Es wird nicht mit dem "autocomplete"-Attribut gearbeitet.
    • BITV-Nr. 9.1.4.3: Der Helligkeitskontrast der Detailseite „Kontakt aufnehmen“ genügt nicht den Vorgaben.
    • BITV-Nr. 9.1.4.10: Es gibt Seiten-Inhalte, die bei einer Browserfensterbreite von 1280 CSS-Pixeln und 400% Zoomvergrößerung so umbrechen, das für deren Erfassung horizontal gescrollt werden muss.
    • BITV-Nr. 9.2.1.1: Die Reihenfolge bei der Tastatursteuerung ist teilweise unlogisch, der Fokus ist nicht immer gegeben.
    • BITV-Nr. 9.2.2.2: Die Videoanimation auf der Startseite und Unterseiten werden in Endlosschleife präsentiert, diese Videos beinhalten aber keine Texte.
    • BITV-Nr. 9.2.4.1: ARIA-Landmarks mit einzigartiger role / label / title fehlen.

     

  • Begründung zu nicht vollständig barrierefreien Inhalten
    • Der Alternativtext zu grafischen Bedienelementen wird aktuell nicht als „Mouse-Over“-Hinweis, sondern im unteren Bereich des Browserfensters angezeigt. Diese Darstellungsform ist technisch bedingt und wird im Rahmen der laufenden Optimierungen angepasst (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Für einige nicht-textliche Inhalte existiert noch keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt. Dies betrifft insbesondere komplexe Inhalte, deren barrierefreie Nachrüstung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde (§ 3 Abs. 4 und 6 BITV 2.0). Wir prüfen fortlaufend, inwieweit eine Nachbesserung möglich ist.
    • Bilder und Icons ohne Funktion besitzen teilweise kein leeres alt-Attribut, wodurch sie von Screenreader-Systemen nicht korrekt interpretiert werden. Diese Mängel werden zeitnah im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserungen behoben (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Überschriften sind teilweise noch nicht mit HTML-Strukturelementen oder ARIA-Rollen ausgezeichnet. Diese technische Nachbesserung ist in Arbeit und wird im Rahmen der schrittweisen Annäherung an volle Konformität umgesetzt (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Form-Elemente weisen teilweise keine Beschriftung / Labels auf. Diese technische Nachbesserung ist in Arbeit und wird im Rahmen der schrittweisen Annäherung an volle Konformität umgesetzt (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Das „autocomplete“-Attribut kommt nicht zum Einsatz. Die Nutzung dieses Attributs wird in zukünftigen Updates ergänzt (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Der Helligkeitskontrast der Detailseite „Kontakt aufnehmen“ genügt nicht den Vorgaben. Der Kontrast wird in den zukünftigen Updates an die Vorgaben angepasst (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Bei einer Browserfensterbreite von 1280 Pixeln und bei 400% Zoomvergrößerung kommt es vereinzelt zu horizontalem Scrollen, da komplexe Layoutanforderungen und eingebundene Inhalte Dritter eine vollständige Vermeidung erschweren. Dies stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar (§ 3 Abs. 4 und 5 BITV 2.0). Wesentliche Inhalte sind jedoch auch in barrierefreier Form zugänglich.
    • Die Tastatursteuerung der Website ist teilweise unlogisch und der Fokus ist nicht immer gegeben. Die Umsetzung der vollständigen Tastatursteuerung erfolgt schrittweise im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Die Videoanimation auf der Startseite und Unterseiten werden in Endlosschleife präsentiert, diese Videos beinhalten aber keine Texte. Die Präsentation in Endlosschleife lässt sich durch Voreinstellungen im Browser unterbinden.
    • ARIA-Landmarks mit einzigartiger role / label / title fehlen. Diese Mangel wird technisch nachgebessert und wird im Rahmen der schrittweisen Annäherung an volle Konformität umgesetzt (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).

Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern und die genannten Punkte zeitnah zu beheben. Für Rückfragen und Hinweise zur Barrierefreiheit steht Ihnen der Leiter des Convention Bureau Lübeck gerne zur Verfügung, s. Punkt 6.

 

  • Inhalte, die nicht unter die Rechtsvorschriften fallen:

Eine Fassung in leichter Sprache sowie in Gebärdensprache ist für diese Website nicht verpflichtend.

5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. August 2025 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit wurde durch eine externe Stelle auf Grundlage der BITV 2.0 und WCAG 2.1 AA durchgeführt.

6. Feedback und Kontakt bei Barrieren

Sind Ihnen Mängel bei der Barrierefreiheit unserer Website aufgefallen? Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten in einem zugänglichen Format?

 

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail:

 

Eike-Christian Fock
Leiter Convention Bureau Lübeck
Eike.Fock@luebeck-tourismus.de
+49 451 4091 932

 

Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten und eventuelle Barrieren zu beseitigen.

7. Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de