Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.convention-luebeck.de der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH, Holstentorplatz 1, 23552 Lübeck.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte und die geplanten Maßnahmen zu ihrer Behebung sind unter Punkt 2 aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei. Angegeben ist jeweils das betroffene Erfolgskriterium der EN 301 549.

  • EN 301 549, 9.1.1.1 (Nicht-textliche Inhalte): Bilder, die sich per Klick vergrößern lassen, verfügen nicht über einen Alternativtext. Einzelnen Abbildungen ist kein Alternativtext zugewiesen. Dekorative Bilder und Icons ohne Funktion besitzen teilweise kein leeres alt-Attribut und werden dadurch von Screenreadern vorgelesen.
  • EN 301 549, 9.1.3.1 (Info und Beziehungen): Überschriften sind teilweise nicht semantisch als Überschrift ausgezeichnet, und es liegen fehlerhafte Überschriftenhierarchien vor. Einzelne Formularfelder verfügen über keine programmatisch zugeordnete Beschriftung (Label).
  • EN 301 549, 9.1.3.5 (Eingabezweck erkennbar): Bei Eingabefeldern, die Angaben zur Person abfragen, kommt das Attribut „autocomplete“ nicht zum Einsatz.
  • EN 301 549, 9.1.4.3 (Kontrast (Minimum)): Auf der Seite „Kontakt aufnehmen“ erreichen einzelne Kombinationen aus Text- und Hintergrundfarbe das erforderliche Kontrastverhältnis nicht.
  • EN 301 549, 9.1.4.10 (Reflow): Bei einer Browserfensterbreite von 1.280 CSS-Pixeln und einer Zoomvergrößerung von 400 Prozent brechen einzelne Seiteninhalte so um, dass für ihre Erfassung horizontal gescrollt werden muss.
  • EN 301 549, 9.2.1.1 (Tastaturbedienbarkeit): Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist an einigen Stellen nicht schlüssig; der Tastaturfokus ist nicht durchgängig sichtbar.
  • EN 301 549, 9.2.2.2 (Pausieren, stoppen, ausblenden): Videoanimationen auf der Startseite und auf Unterseiten starten automatisch und laufen länger als fünf Sekunden in einer Endlosschleife. Ein Bedienelement zum Anhalten oder Stoppen wird auf der Website nicht angeboten.
  • EN 301 549, 9.2.4.1 (Blöcke umgehen): Seitenbereiche sind nicht durchgängig mit eindeutigen ARIA-Landmarks (role, label, title) gekennzeichnet.
  • Dokumente im PDF-Format: Die auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente erfüllen die Anforderungen an barrierefreie Dokumente derzeit nicht.
  • Cookie-Einwilligungsdialog: Der von einem Drittanbieter bereitgestellte Einwilligungsdialog (Consent Manager) weist eine fehlerhafte Überschriftenstruktur auf.

Geplante Maßnahmen zur Behebung

  • Alternativtexte, leere alt-Attribute für dekorative Bilder, semantische Auszeichnung der Überschriften, Beschriftung der Formularfelder, das Attribut „autocomplete“, die Farbkontraste, die Fokusreihenfolge sowie eindeutige ARIA-Landmarks werden im Rahmen der laufenden technischen Überarbeitung der Website umgesetzt. Die Behebung ist bis zum 5. Februar 2027 vorgesehen.
  • Die betroffenen Layoutbereiche werden so überarbeitet, dass Inhalte auch bei 400 Prozent Zoomvergrößerung ohne horizontales Scrollen erfassbar sind. Die Umsetzung ist bis zum 5. Februar 2027 vorgesehen.
  • Für die Videoanimationen wird ein sichtbares Bedienelement zum Anhalten und Stoppen direkt am Video ergänzt. Die Umsetzung ist bis zum 5. Februar 2027 vorgesehen.
  • Die auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente werden schrittweise durch barrierefreie Fassungen ersetzt. Wir beginnen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; deren barrierefreie Fassung ist bis zum 5. Februar 2027 vorgesehen. Die weiteren Dokumente folgen nach ihrer Nutzungsrelevanz. Unabhängig davon erhalten Sie den Inhalt jedes PDF-Dokuments jederzeit auf Anfrage in einem für Sie zugänglichen Format – per E-Mail als barrierefreies Textdokument oder in Papierform. Wenden Sie sich hierzu an die unter Punkt 5 genannte Kontaktperson.
  • Zur Überschriftenstruktur des Einwilligungsdialogs stehen wir mit dem Anbieter in Kontakt. Sollte eine barrierefreie Umsetzung nicht zeitnah bereitgestellt werden, wechseln wir auf eine barrierefreie Lösung. Die Umsetzung ist bis zum 5. Februar 2027 vorgesehen.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. August 2025 erstellt.
Die Aussagen zur Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit beruhen auf einer externen Bewertung der Website durch die Thorsten Ebert IT Beratung GmbH vom August 2025 (Expertenprüfung in Anlehnung an das BITV-Test-Verfahren, ergänzt um automatisierte Tests) sowie auf dem Prüfbericht der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein vom 30. Juli 2026.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31. August 2026 überprüft und aktualisiert.

5. Feedback und Kontakt bei Barrieren

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Möchten Sie uns Hinweise zur Barrierefreiheit geben oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten in einem zugänglichen Format?
Wenden Sie sich gern an unsere verantwortliche Kontaktperson – per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder persönlich:

Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten und bestehende Barrieren zu beseitigen.

6. Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. 

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612 
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de